Broschüre zur Impfpraxis für Krankenpfleger
„Liebe Kollegin, lieber Kollege,
Als Pflegefachkraft sind Sie seit dem 9. April 2016 berechtigt, selbstständig zu impfen, ohne dass ein Arzt anwesend sein muss. (…) Wenn Sie einen Impfstoff verabreichen, müssen Sie dennoch bestimmte Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Sie müssen auch in der Lage sein, einzugreifen, wenn die geimpfte Person innerhalb von Minuten nach der Impfung eine unmittelbare und schwere Nebenwirkung aufweist. Im Rahmen der allgemeinen Pflege und Prävention werden Krankenpfleger in Zukunft immer häufiger aufgefordert werden, Impfstoffe zu verabreichen. Aus diesem Grund bieten Acn, NVKVV und KPVDB Ihnen diese Broschüre an. Jeder kann sie in seinem Bereich nutzen. (…)“ (Auszug aus der Einführung S. 2)
Untenstehend die Broschüre in Deutsch, Französisch und Niederländisch zum Download.