Allgemeine Informationen
Grundausbildung
- Bachelor in Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften
- Ergänzender berufsbildender Sekundarunterricht in Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Autonomen Hochschule Ostbelgien.
Berufserlaubnis / Visum
Um in Belgien als Krankenpfleger arbeiten zu dürfen, müssen Sie über eine Berufserlaubnis verfügen. Sie können Ihr Visum elektronisch beim Föderalen Gesundheitsministerium hier beantragen. Sie müssen sich mit ihrem elektronischen Ausweis oder Token anmelden. Scannen Sie Ihr Diplom oder die Bescheinigung der erfolgreich bestandenen Prüfungen und fügen Sie diese der Anfrage bei. Nach Bearbeiten der Akte wird das Visum dem Antragsteller auf dem Postweg zugestellt.
Für weitere Fragen können Sie sich gern bei der KPVDB melden.
Anerkennung ausländischer Diplome
Falls Sie im Besitz eines ausländischen Diploms sind, müssen Sie dieses Anerkennen lassen, bevor Sie die Berufserlaubnis anfragen. Anträge auf Anerkennung, Zulassung oder Registrierung sollen in deutscher Sprache formuliert werden. Ausnahmen stellen französischsprachige Anträge, die aus dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht werden, dar.
Diesen Antrag können Sie beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft hier einreichen.