Berufshaftpflichtversicherung

Die KPVDB hat mit der in der medizinischen und pflegerischen Haftpflicht spezialisierten Versicherungsgesellschaft AMMA eine Konvention abgeschlossen, dass unsere Mitglieder die Versicherung zum 1/2 Tarif erhalten.

Sollten dieses Angebot Sie interessieren oder wünschen Sie weitere Informationen, kontaktieren Sie bitte Herrn Piccart.

Telefon: 02/2090221

E-Mail: consult@amma.be

Besuchen Sie hier die Webseite von AMMA.

Warum eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen?

Die Verantwortung für Ihre Handlungen als selbstständige oder angestellte Pflegerin besteht 20 Jahre lang, auch wenn Sie zwischenzeitlich den Arbeitgeber wechseln, Ihre Tätigkeit als Pfleger einstellen, in Rente gehen oder sterben (Ihre Verantwortung überträgt sich auf Ihre Erben).

Selbstständige: müssen Anwaltskosten und Abfindungen an Mandanten selber tragen.

Angestellte:

  • bleiben persönlich für „große Fehler“ und „wiederholte kleine Fehler“ verantwortlich. In dem Fall kann der Arbeitgeber Anwaltskosten und Entschädigungen von Ihnen zurückfordern.
  • Patienten können sie persönlich für einen Fehler verklagen.
  • Im Falle einer Verletzung des Berufsgeheimnisses, bei einem Konflikt mit einem Kollegen, einem Arzt oder Ihrem Arbeitgeber wegen eines Fehlers müssen Sie einen Anwalt zur Verteidigung Ihrer Interessen einschalten.